Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf von Materialien sowie die Lieferung und Montage maßgefertigter Insektenschutzprodukte.

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der

tentia GmbH
Am hohen Stein 24e
56218 Mülheim-Kärlich
Telefon: 02632 9396081
E-Mail: info@tentia.de

– nachfolgend „wir“ oder „tentia“ –

und unseren Kunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

Unser Showroom und Lager befinden sich am Füllscheuerweg 42, 56626 Andernach.

Unsere Geschäftsbereiche umfassen:

  • den Verkauf von Fliesen, Bodenbelägen, Sanitärprodukten und zugehörigen Materialien;
  • die Lieferung und Montage individuell angefertigter Insektenschutzprodukte.

Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für eine dieser Kundengruppen gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Vertragsschluss

Produktdarstellungen auf unserer Website und die Präsentation von Waren im Showroom stellen für sich genommen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Bei einem verbindlichen Angebot von tentia kommt der Vertrag durch die fristgerechte, unveränderte Annahme des Kunden zustande. Eine im Angebot genannte Annahmefrist ist maßgeblich.

Ist unser Angebot ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich bezeichnet, gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt dann durch unsere Annahme zustande, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung.

Bestellungen und Annahmeerklärungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der jeweils vereinbarte Leistungsumfang.

Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung. Etwaige Mehrkosten und Auswirkungen auf Termine werden vor Durchführung der Änderung abgestimmt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Liefer-, Transport- oder Montagekosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart.

Die Zahlungsart und Zahlungsbedingungen werden vor Vertragsschluss festgelegt. Beim Materialverkauf erfolgt die Zahlung je nach Vereinbarung als Vorkasse vor Abholung beziehungsweise Lieferung oder auf Rechnung.

Bei vereinbartem Rechnungskauf ist der Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, frühestens jedoch nach Übergabe der Ware.

Bei Insektenschutzaufträgen wird die Restzahlung nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen fällig, bei gesetzlich erforderlicher Abnahme frühestens nach dieser. Das Zahlungsziel beträgt fünf Kalendertage nach Zugang der Rechnung, frühestens ab Eintritt dieser Fälligkeit.

Bei größeren Aufträgen wird eine Anzahlung vereinbart. Höhe, Fälligkeit und die Auswirkung auf den Beginn der Beschaffung beziehungsweise Fertigung werden im Angebot festgelegt. Anzahlungen werden auf die Gesamtvergütung angerechnet.

Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Liefer- und Ausführungstermine

Liefer-, Abhol- und Montagetermin beziehungsweise entsprechende Zeiträume werden auftragsbezogen vereinbart.

Bei Ware, die zunächst beim Lieferanten beschafft oder individuell gefertigt werden muss, berücksichtigen die vereinbarten Termine die hierfür erforderliche Zeit.

Ist eine Anzahlung als Voraussetzung für den Beginn der Beschaffung oder Fertigung vereinbart, wird dies bei der Terminvereinbarung berücksichtigt.

Erkennbare Verzögerungen teilen wir dem Kunden mit. Gesetzliche Rechte wegen verspäteter oder ausbleibender Leistung bleiben unberührt.

5. Abholung und Lieferung von Materialien

Die Abholung erfolgt am vereinbarten Standort nach Abstimmung. Wir informieren den Kunden, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.

Bei vereinbarter Lieferung erfolgt der Transport durch eine beauftragte Spedition. Lieferanschrift, Lieferumfang, Transportkosten und etwaige Anforderungen an Zufahrt oder Entladung werden vor Vertragsschluss abgestimmt.

Der Kunde stellt die für die vereinbarte Lieferung erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht die Warenannahme zum abgestimmten Termin.

Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern geht das Transportrisiko bei einer von uns beauftragten Spedition grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über.

Wir bitten darum, erkennbare Transportschäden möglichst bei Übergabe zu dokumentieren und uns mitzuteilen. Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern hängen nicht von einer sofortigen Schadensmeldung ab.

6. Produktauswahl, Maße und Mengen

Art, Ausführung und Menge der bestellten Ware ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.

Soweit der Kunde Maße oder Mengen vorgibt, dienen diese als Grundlage der Bestellung. Übernehmen wir selbst Aufmaß, Beratung oder Mengenermittlung, bleiben unsere daraus folgenden Pflichten und unsere Verantwortung unberührt.

Verschnitt, Verlegemuster und gewünschte Reservemengen sollen bei der Bestellung berücksichtigt werden.

Muster und Abbildungen dienen der Produktauswahl. Welche Eigenschaften verbindlich vereinbart sind, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Gesetzliche Anforderungen an die Beschaffenheit der Ware bleiben unberührt.

Vor Verarbeitung oder Einbau empfehlen wir, Artikel, Menge und erkennbare Beschaffenheit zu prüfen. Hierdurch werden gegenüber Verbrauchern keine zusätzlichen Ausschlussfristen für Mängelrechte begründet.

7. Freiwillige Rücknahme von Lagerware

Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware kommt ausschließlich für Ware aus unserem Lagersortiment und nach vorheriger Abstimmung in Betracht.

Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt, ungeöffnet und in ihrer ursprünglichen Verpackung zurückgegeben wird.

Ob und zu welchen Bedingungen eine freiwillige Rücknahme erfolgt, insbesondere hinsichtlich Rückgabezeitpunkt und Erstattung, wird vor der Rückgabe vereinbart. Ein allgemeines vertragliches Rückgaberecht wird durch diese Regelung nicht eingeräumt.

Für Ware, die wir auftragsbezogen für den Kunden beim Lieferanten beschaffen, sowie für individuell angefertigte Produkte bieten wir keine freiwillige Rücknahme an.

Gesetzliche Mängelrechte, Rücktrittsrechte und ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleiben unberührt.

8. Kontaktvermittlung an Montagebetriebe beim Materialverkauf

Beim Verkauf von Fliesen, Bodenbelägen und sonstigen Materialien ist eine Verlege- oder Montageleistung nicht Bestandteil des Materialkaufvertrags, sofern sie nicht ausdrücklich mit uns vereinbart wird.

Auf Wunsch des Kunden stellen wir den Kontakt zu einem selbstständigen Montagebetrieb her. Bei dieser reinen Kontaktvermittlung werden Angebot, Beauftragung und Abrechnung der Montage unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Montagebetrieb vereinbart.

Die Ausführung der dort beauftragten Montage ist Leistung des Montagebetriebs. Unsere Verantwortung für eigene Pflichten, insbesondere aus dem Materialverkauf, einer übernommenen Beratung oder der Kontaktvermittlung, bleibt unberührt.

Diese Regelung gilt nicht für die von uns vertraglich übernommene Montage von Insektenschutzprodukten.

9. Maßgefertigter Insektenschutz: Aufmaß und Leistungsumfang

Bei Insektenschutzprodukten übernehmen wir das Aufmaß vor Ort beim Kunden. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Angebot für die individuell angefertigten Produkte und die vereinbarten Montageleistungen.

Produktart, Ausführung, Farbe, Ausstattung, Befestigungsart und Montageumfang richten sich nach dem angenommenen Angebot und ergänzenden Vereinbarungen.

Unsere Verantwortung für das von uns durchgeführte Aufmaß bleibt bestehen. Eine Annahme des Angebots durch den Kunden überträgt diese Verantwortung nicht auf ihn.

Verändert der Kunde nach dem Aufmaß die betreffenden Fenster, Türen, Öffnungen oder sonstigen Montagevoraussetzungen, informiert er uns darüber möglichst vor Beginn der Fertigung. Erforderliche Anpassungen und damit verbundene Kosten oder Terminänderungen werden gesondert abgestimmt.

Zusätzliche Arbeiten, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden vereinbart.

10. Montage von Insektenschutzprodukten

Wir führen die vertraglich vereinbarte Montage der Insektenschutzprodukte in eigener Verantwortung aus. Soweit wir hierfür Hilfspersonen einsetzen, richtet sich unsere Verantwortung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang zu den Montagebereichen. Bewegliche Gegenstände, die die Montage behindern, sind im zumutbaren Umfang vorher zu entfernen.

Der Kunde weist uns auf ihm bekannte, nicht ohne Weiteres erkennbare Besonderheiten hin, die für eine sichere Montage relevant sind, beispielsweise verdeckte Leitungen oder besondere Bauteile. Eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten von tentia bleiben unberührt.

Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung, soweit der Kunde anwesend ist. Soweit eine Abnahme gesetzlich erforderlich ist, richtet sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Änderungen und Beendigung von Aufträgen

Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung oder einvernehmliche Aufhebung des Auftrags, stimmen wir die Möglichkeiten und Folgen mit ihm ab.

Bei bereits beschaffter oder individuell gefertigter Ware können Kosten entstanden sein. Eine Zahlungspflicht und deren Höhe richten sich nach einer wirksamen Vereinbarung beziehungsweise den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Anspruch auf den vollständigen Auftragspreis wird hierdurch nicht begründet.

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Soweit insbesondere § 648 BGB unmittelbar oder über § 650 BGB anwendbar ist, gelten dessen Regelungen einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der Art des Vertrags und den Umständen seines Abschlusses.

Bei einem gewöhnlichen Kaufabschluss im Showroom besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht wegen bloßen Nichtgefallens. Für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die Beschaffung von Standardware beim Lieferanten allein schließt ein bestehendes Widerrufsrecht nicht aus.

Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, gilt die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.

Für Verträge über Insektenschutz einschließlich Montage ist hierfür die rechtliche Einordnung des konkreten Vertrags maßgeblich. Diese AGB begründen keinen darüber hinausgehenden Ausschluss gesetzlicher Widerrufsrechte.

Die erforderlichen Informationen über ein bestehendes Widerrufsrecht oder einen einschlägigen gesetzlichen Ausschluss werden vor Vertragsschluss gesondert bereitgestellt.

13. Mängelrechte und Haftung

Für Mängel an Waren und Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Dies gilt auch für auftragsbezogen beschaffte Ware und individuell gefertigte Insektenschutzprodukte. Der Ausschluss einer freiwilligen Rücknahme beschränkt keine gesetzlichen Mängelrechte.

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

Zwingende gesetzliche Folgen einer Verbindung oder Verarbeitung bleiben unberührt.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.